Spezialisierte Rechtsberatung in Insolvenzrecht, Sanierung und Wirtschaftsrecht – aus einer Hand.
Eine drohende Insolvenz ist keine Katastrophe – wenn man frühzeitig handelt. Wir beraten Sie vertraulich und ohne Vorwürfe, analysieren Ihre finanzielle Situation und zeigen Ihnen alle rechtlichen Handlungsoptionen auf.
Je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr Gestaltungsspielraum haben wir gemeinsam. Warten Sie nicht, bis der Druck von außen zu groß wird.
Nicht jede Unternehmenskrise endet in der Insolvenz. Mit dem richtigen Sanierungskonzept lassen sich viele Unternehmen erhalten – Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und Unternehmenswert inklusive.
Wir entwickeln mit Ihnen ein tragfähiges Sanierungskonzept und begleiten dessen Umsetzung – außergerichtlich oder im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO.
Überschuldung kann jeden treffen – durch Scheidung, Krankheit, Jobverlust oder unglückliche Umstände. Die Verbraucherinsolvenz bietet Ihnen einen geregelten Weg aus der Schuldenfalle und nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung.
Wenn ein Schuldner Insolvenz anmeldet, müssen Gläubiger schnell und richtig handeln, um ihre Forderungen zu sichern. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent im gesamten Insolvenzverfahren.
Schildern Sie uns Ihre Situation – vertraulich, unverbindlich und ohne Vorwürfe.
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